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Alles was Recht ist!

Insolvenzen

Sie haben eine Leistung erbracht, ihr Vertragspartner zahlt nicht. Oder Sie wissen nicht, wie Sie über die Runden kommen, weil die monatliche Belastung zu hoch ist.

Heutzutage kann jeder mit Insolvenzen in Berührung kommen, sei es als Gläubiger, sei es als Schuldner.

Praktisch immer ist er dann auf fachkundigen Rat angewiesen. Deshalb sollte man in jedem Fall einen erfahrenen Anwalt konsultieren.
Auch hier können wir unsere Hilfe anbieten.

Insolvenzverwaltung

Rechtsanwalt Fries wird seit 1999 vom Insolvenzgericht als Gutachter, Insolvenzverwalter oder Treuhänder (im Verbraucherinsolvenzverfahren) eingesetzt.

Unsere Tätigkeit umfasst deshalb:

Beratung/Vorbereitung

Wir beraten seit Jahren Mandanten, die in schwierigen Situationen (sei es im geschäftlichen, sei es im privaten Bereich) Rat und Hilfe benötigen.

Hier geht das Ziel dahin, entweder eine Verbraucher-/Regelinsolvenz abzuwenden oder auch - soweit keine andere Möglichkeit mehr besteht - das Insolvenzverfahren, gemeinsam mit dem Mandanten einzuleiten und diesen dort bei Bedarf beratend zu begleiten.

Unsere Tätigkeit umfasst neben der Ursachenforschung für die Probleme die Suche nach deren Lösung, i. d. R. die Kontaktaufnahme mit Gläubigern, insbesondere Banken, Führen der notwendigen Verhandlungen mit diesen sowie dem Versuch einer außergerichtlichen Einigung (dies etwa ist gesetzlich vorgeschrieben im Verbraucherinsolvenzverfahren).

Vertretung von Gläubigern

Selbstverständlich gehört es auch zur Aufgabe, Gläubiger im Insolvenzverfahren zu vertreten und deren Rechte bestmöglich durchzusetzen.
Wegen der Komplexität der Vorgänge ist der einzelne Gläubiger im Verhältnis zwischen Gericht, Verwalter, Schuldnern und anderen Gläubigern regelmäßig auf fachkundige Hilfe durch einen Anwalt angewiesen.

Vertretung von Schuldnern

Auch Schuldner müssen Ihre Rechte wissen. Ausreichend informiert hilft dies, Streit, Stress und Ärger mit den Verfahrensbeteiligten zu vermeiden.